Obwohl der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ die Systemische Therapie als wissenschaftlich begründetes Verfahren anerkannt hat und trotz vielfach nachgewiesener Wirksamkeit, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Systemische Therapie (immer noch) nicht. Diese müssen von Ihnen selbst finanziert werden.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen setzt die Diagnose einer „psychischen Störung von Krankheitswert“ voraus. Bei den meisten Anliegen handelt es sich jedoch um die Bearbeitung persönlicher oder sozialer Konflikte, die in der Regel zwar mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden sind, jedoch keine Krankheitsdiagnose rechtfertigen. Grundsätzlich ist diese Form der fachkundigen Unterstützung und Begleitung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.
Die private Finanzierung der Systemischen Therapie hat folgende Vorteile für Sie:
- Sie können unbürokratisch und in der Regel ohne lange Wartezeiten Termine wahrnehmen
- Sie können Therapie- oder Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass die Diagnose einer seelischen Störung oder Krankheit vorliegt
- Sie erhalten keinen „Stempel“ mit einer psychiatrischen Diagnose
- Sie werden nicht „aktenkundig“ bei den Krankenkassen, was im Hinblick auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Höhe der Versicherungsprämie oder einer Verbeamtung relevant sein kann (maximale Diskretion)
Durch die Unabhängigkeit von den Krankenkassen ergibt sich ein hoher Gestaltungsspielraum bezüglich der Sitzungstaktung und der Dauer des Therapieverlaufs.